Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit müssen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen, so steht es im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Beratungskosten
Für Erstberatungen von nicht gewerblichen Mandanten berechnen wir eine Erstberatungsgebühr in Höhe von höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. Diese wird für gewöhnlich von allen Rechtsschutzversicherungen übernommen, sofern eine versicherte Rechtsstreitigkeit vorliegt.
Honorare für weitere Beratungen, Gutachten und Beratung von gewerblichen Mandanten werden wir gemeinsam mit Ihnen nach Maßgabe des Aufwandes und der Schwierigkeit bzw. Bedeutung der Angelegenheit vereinbaren.
Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zur überschlägigen Ermittlung der Gebühren steht Ihnen ein Prozesskostenrechner zur Verfügung.
Für eine verbindliche Kostenaufstellung sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.
Zur Finanzierung eines Rechtsstreits bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten, wie z.B. Eigenfinanzierung ggf. mit Ratenzahlung, Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie die Vereinbarung eines Erfolgshonorares an.
Die optimale Finanzierungsmöglichkeit finden wir im Gespräch unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände.